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Problemmüll - Sammlung von privaten Haushalten


Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) kündigt uns folgende Problemmüllsammlungen für das Jahr 2023 im Bereich der Stadt Schlitz an.

Es ist vorgesehen, an folgenden Terminen mit einem besonders gekennzeichneten Fahrzeug die Sonderabfall-Kleinmengensammlung im Schlitzerland durchzuführen:

Donnerstag, den 02.03.2023

-  Queck, Brunnenplatz, Hauptstraße                                                       09:00 – 10.00 Uhr

-  Hutzdorf, Lindenstraße, Glascontainer                                                10:30 – 12:00 Uhr

-  Schlitz, Parkplatz Bürgerhaus, Jahnstraße 1                                       13:15 – 14:45 Uhr

-  Üllershausen, Bushaltestelle, Seeburgstraße                                     15:00 – 15:30 Uhr


Freitag, den 10.03.2023

-  Bernshausen, DGH, Schulhausstraße 13                                              11:30 – 12:00 Uhr


Donnerstag, den 21.09.2023

-  Queck, Brunnenplatz, Hauptstraße                                                        09:00 – 10.00 Uhr

-  Hutzdorf, Lindenstraße, Glascontainer                                                 10:30 – 12:00 Uhr

-  Schlitz, Parkplatz Bürgerhaus, Jahnstraße 1                                        13:15 – 14:45 Uhr

-  Üllershausen, Bushaltestelle, Seeburgstraße                                      15:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag, den 29.09.2023

-  Bernshausen, DGH, Schulhausstraße 13                                              11:30 – 12:00 Uhr

 

Standorte, die in den letzten Jahren sehr oft kleine oder nur sehr geringe Anlieferungen aufwiesen, wurden für die Touren im Jahr 2023 nicht mehr aufgenommen, da die Stand- und Sammelzeiten dort oft geringer als die Vor- und Nachbereitungszeit waren. Es wird gebeten, die angebotenen Standorte zu nutzen.

Ganz wichtig !

Bitte geben Sie den Sonderabfall persönlich beim „Verantwortlichen Personal“ am Sammelfahrzeug ab. Bei Verhinderung können auch Dritte, die dann über den Inhalt genauestens zu informieren sind, beauftragt werden. Die Sonderabfälle sollten beschriftet sein. Das Personal ist angewiesen, die genannten Sammeltermine (Standort, Standzeit) genau einzuhalten. Sollte dennoch einmal eine Verzögerung eintreten, warten Sie bitte am Einsammelort. Keinesfalls darf Sonderabfall unbeaufsichtigt abgestellt werden, der so eine ernstzunehmende Gefahr für Kinder darstellt und vom Sammelfahrzeug nicht mehr anzunehmen ist.

Den Weisungen des „Verantwortlichen Personals“ am Sammelfahrzeug ist Folge zu leisten. Für Schäden, die beim Andienen des Sonderabfalls entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte beim ZAV, Tel. (0 66 41) 96 71-0 an, der Ihnen zu weiteren Auskünften gerne zur Verfügung steht.