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Verabschiedung von Klaus Uhlich


Nach 10 Jahren im Dienste der Ordnungspolizei der Stadt Schlitz, ging   Oberkommissar a. D. Klaus Uhlich in "Rente". Bürgermeister Heiko Siemon verabschiedete ihn dieser Tage im Beisein von Johann Gekkel (Fachbereich Bürgerdienste),  Martin Wedler (Personalrat) und  Gattin  Anja. "So ein Abschied ",  Bürgermeister Siemon, "habe immer etwas von Traurigkeit. Mann/Frau muß sich trennen. Aber, er bleibe ja weiterhin als Schiedsmann vor Ort erhalten".  Siemon dankte Uhlich nochmals für die 10 Jahre. Es waren 10 produktive Jahre der  Zusammenarbeit. In dieser Zeit habe er sich maßgeblich beim Aufbau des Ordnungsamtes im Außendienst verdient gemacht. Am 16. Mai 2014  unterschrieb er den Dienstvertrag über die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen, dazu nahm Klaus Uhlich in regelmäßen Abständen an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen bei der Polizeiakademie Hessen, teil. Ab Mitte 2016  war er als Aushilfsfahrer für die Stadtbuslinie tätig. Ab dem 1.Oktober 2019 wurde Uhlich als Hilfspolizist und Aushilfe bei Geschwindigkeitsmsessungen eingesetzt.                 

Die Aufgabenzuweisung der "Ordnungspolizei" und die Abgrenzung zur Landespolizei Hessen sind im "Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" (HSOG, in den §§ 99 u. 100 HSOG) genau erläutert. Für die Ordnungspolizei bedeutet dies, dass sie die Rechte und Pflichten, wie sie auch die Landespolizei hat, wahrnimmt. Dies tut sie, in den ihren zugewiesen Aufgabenbereichen. Dies sind beispielhaft genannt: Präventive Kontrollen und - Streifen; Personalienfeststellunge - und Überprüfungen.Aufenthaltesermittlungen für andere Behörden und Ämter , Personenermittlungen für andere Behörden und Ämter; Kontrollen des ruhenden - und fließenden Verkehrs; Schulwegsicherung; Überwachung und Kontrollenbei besonderen Veranstaltungen ( Pfordter See: Badesaison, Veranstaltungen und Trachtenfest, Runkelrübenfest, Weihnachtsmarkt); Jugendschutzkontrollen (Alkohol, Spielautomaten, sonstige Gefahren); Kontrolle/ Ahndung bei Verstößen Abfallrecht, Tierschutzgesetz, Beseitigung/ Ahndung bei Verstößen bei örtlichen Verordnungen. Überprüfung der Sachverhalte bei eingegangenen Beschwerden über Mißstände und deren Beseitigung/ ggf. Ahndung. Hier wird eng mit den Fachabteilungen des Landratsamtes Vogelsberg zusammen gearbeitet.

Bei allen Genannten, hat die Ordnungspolizei Rechte und Pflichten, wie sie auch die Landespolizei inne hat. Die Ordnungspolizei arbeitet gegebenenfalls zur Augabenbewältigung eng mit der Landespolizei zusammen (Polizeiposten Schlitz und Polizeistation Lauterbach wären hier beispilehaft zu nennen). Bei allen Tätigkeiten steht die Abwehr von Gefahren und die Prävention in der Priorität an erster Stelle.

Bild & Text - Sigi Stock