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Müllproblematik in der Gemarkung Schlitz


Teuer wird es auch für die Verursacher. Zuletzt wurde in dem Bereich des Glascontainers in Hutzdorf illegale Müllablagerungen festgestellt. Der Verursacher konnte ermittelt werden und wurde zur Rechenschaft gezogen. Verursacher müssen mit hohen Strafen rechnen und werden häufig ermittelt. 

Auch unbebaute Privatgrundstücke bzw. Grundstücke in der freien unbebauten Umgebung und Natur sind keine Müllhalde.

Abfall auf Privatgrundstücken, insbesondere in der freien Feldgemarkung, aber auch in Wald und Flur, wird häufig zum Ärgernis.

Eigentümer und Nachbarn beschweren sich über den Unrat, der häufig in den o.g. Bereichen vorzufinden ist. Aber auch Urlaubsgäste, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, sind von diesen „unschönen Anblicken“ enttäuscht.

Ablagerungen von Bauschutt, Hausmüll, ausgedienten Pflanzen, Rasenschnitt oder anderen Dingen stellen kein Kavaliersdelikt dar!

Hierbei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die durchschnittlich mit einer Geldbuße von 1.000,00 Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen kann eine umweltgefährdende Abfallbeseitigung auch als Straftat verfolgt werden.

Eine weitere Müllproblematik sind die Zigarettenkippen. In Zigaretten sind unzählige Schadstoffe enthalten. Diese Stoffe sind nicht nur schädlich für den Rauchenden, sondern führen auch zu Schäden in der Umwelt. Eine einzige Zigarette kann bereits 1000 Litern von Wasser verseuchen und vergiftet den Lebensraum. Das rücksichtslose Wegschnippen einer Zigarette auf die Straße wird leider immer noch gesellschaftlich akzeptiert. Bei anderen Abfällen wäre dies undenkbar.

Die richtige Entsorgung der Zigarettenabfälle erfolgt über den Haus- oder Restmüll. Eine weitere umweltbewusste Entsorgungsmöglichkeit ist ein Taschenaschenbecher der bereits für wenig Geld erworben werden kann.

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Schlitz appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Ablagerungen von Abfall jeglicher Art in der freien Landschaft und außerhalb von zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen zu unterlassen. Wir hoffen hier auf die Mithilfe der aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger. Wer illegale Müllablagerungen entdeckt und den Verursacher auf frischer Tat ertappt, kann das dem Ordnungsamt unter der E-Mailadresse ordnungsamt@schlitz-hessen.de gerne melden.

Wichtig ist, dass jeder Einzelne Verantwortung übernimmt und umweltbewusst handelt.

Hinweis:

Die Kompostierungsanlage in Schlitz (Karlshofer Weg) hat Freitag – Samstag von 13:00 – 17:00 Uhr für die Ablagerung von Grünabfällen geöffnet. Zum Grünabfall gehören Äste, Heckenschnitt, Pflanzenreste, Gras- und Rassenschnitt, Laub und Sträucher.

Ausführliche Informationen zur Abfallbeseitigung erhalten Sie bei unserem Zweckverband

Abfallwirtschaft (ZAV Vogelsberg):
Am Graben 96
36341 Lauterbach

Tel.: 06641 9671 - 0
Fax: 06641 9671 - 20
E-Mail: info@zav-online.de

www.zav-online.de