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Veröffentlichung von Alters-und Ehejubiläen


Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist seit 25.05.2018 verpflichtend anzuwenden. Diese regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

In der lokalen Zeitung „Schlitzer Bote“ werden regelmäßig besondere Geburtstage und Ehejubiläen von Schlitzer Bürgern veröffentlicht.

Altersjubiläen sind:

  • der 70. Geburtstag
  • jeder fünfte weitere Geburtstag und
  • jeder folgende Geburtstag ab dem 100. Geburtstag

Ehejubiläen sind:

  • das 50. Ehejubiläum
  • das 60. Ehejubiläum
  • das 65. Ehejubiläum
  • das 70. Ehejubiläum
  • das 75. Ehejubiläum

Diese Veröffentlichungen fallen jedoch nicht unter die Datenschutzgrundverordnun.

Sollten Bürger der Stadt Schlitz die Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen nicht wünschen, so können Sie bei der Stadt Schlitz eine Übermittlungssperre beantragen.

Das Formular dazu kann entweder per Email angefragt werden unter buergerbuero@schlitz-hessen.de oder im Bürgerbüro der Stadt Schlitz unter 06642 970 99. Zusätzlich steht es auch zum Download auf der Homepage unter www.schlitz.de bereit.

Zu beachten dabei ist, dass Ehepaare diese Übermittlungssperre immer nur gemeinsam beantragen können, da die Sperre sowohl für Alters- als auch für Ehejubiläen gilt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die oben angegebene Telefonnummer oder direkt an die Kollegen vom Bürgerbüro.

Unsere Öffnungszeiten sind:

  • Montag                       08.00 – 16.30 Uhr
  • Dienstag                     08.00 – 16.30 Uhr
  • Mittwoch                     08.00 – 18.00 Uhr      
  • Donnerstag                 08.00 – 16.30 Uhr
  • Freitag                        08.00 – 13.00 Uhr