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Feuerwerk an Silvester

Das Ordnungsamt informiert

Beim Feuerwerk an Silvester sollte zur Sicherheit für sich und seine Mitmenschen Folgendes beachtet werden:

Nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen
Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

Folgende Sicherheitshinweise sollten zudem beachtet werden:
- Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
- Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
- "Blindgänger" nicht erneut zünden.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Halten Sie die Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
- Wer knallt, muss seinen Restmüll ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße/dem Gehweg liegen lassen!