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Zugangsregelung für das Rathaus ab April 2022


Das Infektionsschutzgesetz des Bundes wurde geändert und ab dem 02. April 2022 gilt die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Land Hessen.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen hat der Magistrat der Stadt Schlitz unter Ausübung des Hausrechtes festgelegt, dass der Zugang zum Rathaus für Bürgerinnen und Bürger weiterhin nur mit Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung möglich sein wird.

Bürgermeister Heiko Siemon bittet um Verständnis für diese Einschränkungen. Er führt jedoch an, dass diese Vorsorgemaßnahme die aktuelle Infektionslage berücksichtigt.

Die Bürgerinnen und Bürger, welche einen Termin im Rathaus wahrnehmen, werden darum gebeten, eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Sobald es die Infektionslage zulässt, wird es Anpassungen bei den Zugangsregelungen zum Rathaus der Stadt Schlitz geben. Nur gemeinsam und mit gegenseitiger Rücksichtnahme, so Bürgermeister Heiko Siemon, lässt sich die derzeitige Situation bewältigen.