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Gemeinsam für Verkehrssicherheit und ein schönes Stadtbild sorgen


Die Sauberkeit und das optische Erscheinungsbild in unserer Stadt und in den Dörfern ist ein Thema, welches immer wieder Anlass zu Kritik und Beschwerden gibt – illegale Müllablagerungen in der Feldgemarkung, Entsorgung von Hausmüll in den öffentlichen Abfallbehältern, abgestellter Unrat neben den Glascontainern, in den Gehweg hineinragende Äste und Hecken, Verunreinigungen auf Bürgersteigen und Straßenabschnitten. Die Verkehrssicherheit auf Gehwegen und Straßen dagegen ist ein anderes Thema. Hier gilt es dafür zu sorgen, dass niemand zu Schaden kommt.

Es wird hier auf die geltende Straßenreinigungssatzung (StrRS) der Stadt Schlitz verwiesen, die im Internet unter folgendem Link nachzulesen ist:

https://www.schlitz.de/buergerservice/leistungen/HES:entry:2400/strassenreinigung/

In der kommunalen Straßenreinigungssatzung sind die Reinigungspflicht, die Zuständigkeiten und der Umfang der Reinigung ebenso wie die Schneeräumung und die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte geregelt.

Gerade in der jetzigen Jahreszeit sind die Grundstückseigentümer verstärkt gefordert, denn die fallenden Blätter und die morgendliche Glättegefahr bringen vermehrten Zeit- und Arbeitsaufwand mit sich, um der Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden.

So sind die Eigentümer verpflichtet, durch regelmäßiges Kehren, witterungsbedingt notwendiges Räumen und Streuen sowie durch Gehölz- und Heckenrückschnitt dafür zu sorgen, dass niemand auf dem Gehweg oder dem Fahrbahnabschnitt vor ihrem Grundstück sich verletzt oder einen Schaden erleidet.

Gefahrensituationen, die z. B. durch zugewachsene Straßenlampen oder überstehende Äste und Hecken entstehen können, sollen vermieden werden.

Sollten den Leserinnen und Lesern Gefahrenquellen im Bereich von öffentlichen Flächen auffallen, so bittet die Stadtverwaltung um Meldung, damit diese beseitigt werden können.

Auch das regelmäßige Kehren gehört zu den satzungsmäßigen Pflichten der Grundstücksbesitzer. Die Stadtverwaltung fordert dazu auf, neben dem Kehricht ebenfalls das Unkraut aus Fugen und Rinnen zu entfernen. Dies sollte auf mechanische Weise erfolgen; die Verwendung von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln ist hier verboten.

Es ergeht der Appell an alle Grundstückseigentümer und –besitzer: „Helfen Sie durch Ihren Einsatz mit, zur Verkehrssicherheit und zu einem ansprechenden Stadt- bzw. Ortsbild beizutragen, damit unsere Heimat für uns alle lebenswert bleibt und Besucher sowie Urlauber gerne in unsere Burgenstadt und ins Schlitzerland (wieder)kommen.

Als vorbildlich lobte Erster Stadtrat Willy Kreuzer an dieser Stelle die freiwillige Bereitschaft zahlreicher Fraurombacher Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, die kürzlich in einem gemeinschaftlichen Arbeitseinsatz ihr Dorf gesäubert und verschönert haben.

Wie weiterhin aus dem Rathaus zu vernehmen war, wird die örtliche Ordnungsbehörde aufgrund der sich häufenden Vorfälle künftig verstärkt Kontrollen durchführen und in begründeten Fällen auch Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Antworten auf alle weiteren Fragen zu diesem Thema und rund um die Straßenreinigungssatzung erhalten Sie im Rathaus, Fachbereich Technische Dienste, Tel. 0 66 42 / 9 70 22.