Straßenreinigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schlitz

    Im Bereich der Stadt Schlitz wurde mit der Satzung über die Straßenreinigung die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen.

    Gebühren fallen keine an. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende