Reisepass
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.
Im November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. In dem Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten gespeichert. Seit November 2007 enthält der Chip das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers. Seit März 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich (Ausnahme Kinderreisepass).
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden in der Regel innerhalb von 72 Stunden zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten an.