Änderung Technische Daten

Änderung technischer daten

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches.

Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden:
 

  • Änderung der Fahrzeugart
  • Änderung von Hubraum oder Leistung
  • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
  • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant  ist   oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen
  • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

 

Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Teilgenehmigung vermerkt.

Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.

Informieren sie sich hierzu direkt bei uns.

 

VERFAHRENSABLAUF

Der Antrag auf Berichtigung der Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

 

AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

VORAUSSETZUNGEN

Soweit ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist:Vorführung des Fahrzeugs bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, der den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigt.