Fischereischein
Wenn Sie in Schlitz mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine Fischerprüfung abgelegt haben, können wir Ihnen einen Fischereischein ausstellen.
Es gibt Folgende Arten:
· Jugendfischereischein (1 Jahr oder 5 Jahre)
Kann an Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr ausgestellt werden, die noch keine Fischereiprüfung abgelegt haben.
· Fischereischein (1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre)
· Sonderfischereischein (1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre)
Kann auf Antrag für Personen ausgestellt werden, die aus gesundheitlichen Gründen eine Fischereiprüfung nicht ablegen können.
· Fischereischein für Ausländer (3 Monate gültig)
Was muss ich mitbringen ?
· Personalausweis oder Reisepass
· Urkunde über die bestandene Fischereiprüfung oder den alten Fischereischein
· ein aktuelles Lichtbild