Fischereischein

Fischereischein

Wenn Sie in Schlitz mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine Fischerprüfung abgelegt haben, können wir Ihnen einen Fischereischein ausstellen.

Es gibt Folgende Arten:

·         Jugendfischereischein (1 Jahr oder 5 Jahre)

Kann an Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr ausgestellt werden, die noch keine Fischereiprüfung abgelegt haben.

·         Fischereischein (1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre)

·         Sonderfischereischein (1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre)

Kann auf Antrag für Personen ausgestellt werden, die aus gesundheitlichen Gründen eine Fischereiprüfung nicht ablegen können.

·         Fischereischein für Ausländer (3 Monate gültig)

Was muss ich mitbringen ?

· Personalausweis oder Reisepass

· Urkunde über die bestandene Fischereiprüfung oder den alten Fischereischein

· ein aktuelles Lichtbild