Immer wieder erreichen uns Beschwerden über herumliegenden Unrat wie beispielsweise illegal abgelagerte Altreifen, achtlos weggeworfener Restmüll und ausgediente Kleidung sowie Hausrat und Elektroschrott.
Bei illegalen Abfallablagerungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer hohen Geldbuße (bis zu 50.000 EUR) geahndet werden können. In besonders schweren Fällen stellt eine umweltgefährdende Abfallbeseitigung sogar eine Straftat dar.
Ablagerungen von Bauschutt, Hausmüll, Elektroschrott, Altreifen, Farbresten, ausgedienten Pflanzen, Rasenschnitt oder anderen Dingen stellen kein Kavaliersdelikt dar und sind fach- und ordnungsgerecht zu entsorgen!
Das Ordnungsamt der Stadt Schlitz appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, anfallenden Abfall unbedingt ordnungsgerecht zu entsorgen.
Gartenbesitzer können ihren Grasschnitt und Gartenabfälle innerhalb der Öffnungszeiten (freitags und samstags von 13:00 – 17:00 Uhr) bei der Grünabfallsammelstelle und Kompostierungsanlage in Schlitz, Karlshofer Weg, abgeben.
Ausführliche Informationen zur richtigen, fachgerechten Abfallbeseitigung erhalten Sie bei dem Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsberg (ZAV):
Peter-Grünberg-Platz 1
36341 Lauterbach (Hessen)
Tel.: 06641/9671 – 0
Servicetelefon: 06641/9671 - 71
Fax: 06641/9671 – 20
E-Mail: info@zav-online.de
Homepage: www.zav-online.de



