Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen unterstützt die Stadt Schlitz mit einem Betrag von
10 Euro pro jugendlichen Mitglied (6 - 17 Jahre) die Jugendarbeit in den Vereinen.
Voraussetzungen für die Gewährung von Jugendpflegemitteln sind:
a) Der Nachweis über eine eigene Jugendabteilung im Verein und/oder Vorlage der Meldung des Vereins an einen entsprechenden übergeordneten Dachverband.
b) Darüber hinaus ist eine namentliche Aufstellung der Mitglieder der eigenen Jugendabteilung vorzulegen. Stichtag der Meldung für die Gewährung von Jugendpflegemitteln ist jeweils der 1. Januar eines jeden Jahres; der Antrag an die Stadt Schlitz muss durch den Verein bis zum 02. Oktober 2026 schriftlich gestellt werden.
c)
Der Verein hat schriftlich zu versichern, dass die erhaltenen Mittel für die Jugendarbeit eingesetzt werden. Eine darüberhinausgehende Bezuschussung für Fahrten und Freizeiten erfolgt nicht.
Bei kulturellen und sozial wertvollen Jugendaktivitäten kann unter Vorlage des Programms und der Finanzierung ein Zuschuss auf besonderen Antrag gewährt werden. Die Vereine werden gebeten, ihre Meldungen bei der Stadtverwaltung Schlitz, Fachbereich Bürgerdienste, einzureichen. Hierbei bitten wir Sie, die aktuellen Bankverbindungsdaten anzugeben!
Bereits vorliegende Meldungen werden selbstverständlich berücksichtigt.


