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Versenden der neuen Grundsteuerbescheide steht an


Wie allgemein bekannt ist, wird durch die Grundsteuerreform eine Neufestsetzung der Grundsteuer ab 2025 erforderlich. Seit 2022 hat das Finanzamt die Grundlagen für die Neubewertung erfasst. Alle Grundstückseigentümer waren aufgefordert, entsprechende Erklärungen abzugeben. Die neuen Grundsteuermessbeträge sind ermittelt worden und den Grundstückseigentümern durch das Finanzamt übersendet worden.

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde es auch erforderlich, dass die von der Stadt Schlitz festzulegenden Hebesätze neu festgesetzt werden. Hier ist der Hebesatzempfehlungen des Landes Hessen, welche für jede Kommune individuell ermittelt worden ist, gefolgt worden.

Die Hebesätze wurden ab 2025 wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A – 589 v.H.
  • Grundsteuer B – 414 v.H.

Die Festlegung der Grundsteuerzuordnung zu A (landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) oder B (sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke) erfolgte durch das Finanzamt.

Aktuell erfolgt die Einarbeitung der Grundsteuermessbetragsmitteilungen des Finanzamtes in das Veranlagungsprogramm der Stadt Schlitz. Dieser Messbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert und ergibt die jährlich zu entrichtende Grundsteuer.

Es ist vorgesehen, dass die Versendung der Grundsteuerbescheide für Schlitz und die Ortsteile Zug um Zug ab Anfang Februar 2025 erfolgt. Die zugrunde liegenden Messbeträge und die Berechnung der Grundsteuer können dann durch die Bescheidempfänger geprüft werden. Sofern sich hier dann Unstimmigkeiten ergeben sollten, kann die Stadtverwaltung Schlitz bei Rückfragen kontaktiert werden. Sofern es Fragen zur zugrundeliegenden Grundsteuermessbetragsfestsetzung geben sollte, kann nur das Finanzamt Auskunft geben.