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"2G-Regelung oder 2G-Plus Regelung" in den Dorfgemeinschaftshäusern


Eine Nutzung ist nur unter mit Einhaltung der 2G-Regelung oder alternativ der 2G-PLUS-Regelung zulässig.

Nachfolgend sind die aktuell gültigen Regelungen aufgeführt:

Durch die Nutzer*innen sind folgende Regelungen bei Veranstaltungen ab 25 Teilnehmenden zu beachten und umzusetzen:

  • Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt
  • Veranstaltungen in Innenräumen sind grundsätzlich ohne besondere Genehmigung zulässig
  • Es dürfen in geschlossene Räume nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Negativnachweis nach § 3 der Coronavirus-Schutzverordnung eingelassen werden

Folgende Rahmenbedingungen sind durch den jeweiligen Veranstalter festzulegen und auch einzuhalten:

Variante A – 2G-Regelung
Einlass nur für Geimpfte und Genesene; dann gilt Maskenpflicht und Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln

Variante B – 2G-PLUS-Regelung
Einlass nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test;
Folge: Keine Maskenpflicht, Keine Abstandsregeln, Keine Kapazitätsbeschränkungen


  • Abstands- und Hygienekonzept ist zu erstellen und umzusetzen

(Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen / Maßnahmen zur Ermöglichung der Einhaltung der Mindestabstände oder andere geeignete Schutzmaßnahmen (wie beispielsweise Trennvorrichtungen, aufgelockerte Sitzmuster, Lüftungskonzepte) / Regelungen über gut sichtbare Aushänge und Hinweise über die einzuhaltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen treffen)

  • In innenliegenden Bereichen ist grundsätzlich bis zur Einnahme des Sitzplatzes eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil zu tragen
  • Es ist auf angemessene und regelmäßige Lüftung zu achten


Verantwortlich für die Erstellung des Abstands- und Hygienekonzeptes und die Einhaltung der Regelungen ist der jeweilige Veranstalter bzw. Nutzer.

Grundsätzlich ist anzuführen, dass Veranstaltungen auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt werden sollten.

Die geltenden Regelungen werden regelmäßig geprüft und ggf. angepasst. 1. Stadtrat Willy Kreuzer geht davon aus, dass sich die Nutzer*innen der öffentlichen Einrichtungen wie seither an die Rahmenbedingungen halten und durch gegenseitige Rücksichtnahme eine Eindämmung der derzeitigen angespannten Lage erreicht werden kann.

Schlitz, 26. November 2021

 

Der Magistrat der Stadt Schlitz

 

 

Willy Kreuzer

1. Stadtrat