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IKEK-Maßnahmen: Umsetzung in vollem Gange


In den Stadtteilen sind derzeit mehrere IKEK-Projekte in der Bau­ausführung. Das Projekt Begegnungshütte mit Grillmöglichkeit in Hemmen macht große Fortschritte; die Erd- und Betonarbeiten so­wie die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten sind fertiggestellt. Die Holzverschalung sowie die Pflasterarbeiten wollen die Hemmener Ortsbürger in Eigenleistung ausführen. In Hartershausen entsteht ebenfalls eine Grillmöglichkeit, ein Grillpavillon. Hier sind die Erd-, Beton- und Zimmerarbeiten ebenfalls fertiggestellt. Das Dach des Pavillons soll in dieser Woche gedeckt werden.

Für das IKEK-Projekt  in Fraurombach, die Errichtung eines Funk­tionsgebäudes für das Dorfmuseum „Buisch ahl Huss“, konnten inzwischen sämtliche Bauaufträge vergeben werden. Den Zuschlag erhielten größtenteils heimische Firmen.

In Hutzdorf soll auf dem Gelände des Grillplatzes ein Wasserspiel­platz entstehen. Für dieses Projekt sind die ersten Schritte unter­nommen; die Planungsphase ist abgeschlossen.

Den Grundstein für weitere Maßnahmen im Dorfentwicklungskon­zept legte der Magistrat dieser Tage durch die Vergabe von zwei Aufträgen in den Stadtteilen Sandlofs und Unter-Schwarz. Für den Bau eines Verbindungsweges vom Wohngebiet Sandlofs bis zum Dorfmittelpunkt beschloss der Magistrat die Vergabe der Erd-, Be­ton- und Pflasterarbeiten mit einem Auftragsvolumen von rund 43.000 Euro an ein heimisches Bauunternehmen. In Unter-Schwarz wurden für den Rückbau baufälliger Gebäudekomplex die Abbrucharbeiten in Höhe von rund 55.000 Euro vergeben.

Ein nächstes Projekt, welches demnächst anlaufen soll, ist die Sanierung des ehemaligen Gefrierhauses in Willofs. Hierfür wird derzeit die Ausschreibung der einzelnen Gewerke vorbereitet.

Weiterhin kann auch die Beratung für Privatmaßnahmen (Moderni­sierungen, Sanierungen, Freiflächengestaltung) in Anspruch ge­nommen werden, sofern das Grundstück entweder im abgegrenz­ten Fördergebiet liegt oder das zu sanierende bzw. modernisieren­de Objekt ein Kulturdenkmal ist.

Bei privaten Maßnahmen und Vorhaben öffentlicher nicht-kommu­naler Träger beträgt der Fördersatz 35 %, max. 45.000 Euro, bei Kulturdenkmälern max. 60.000 Euro und beim Umbau von Wirt­schaftsgebäuden zu Wohnzwecken max. 200.000 Euro.

Die Fördergebiete für jeden Stadtteil sowie weitere Informationen zu den Förderkonditionen sind auf der Internetseite der Stadt Schlitz einzusehen - www.schlitz.de/ikek