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Gesundheitszustand Bürgermeister Altstadt


Einleitend ist anzuführen, dass es sich bei der Erkrankung von Bürgermeister Alexander Altstadt im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung grundsätzlich nicht um eine wichtige Frage der Stadt handelt. Die Funktionsfähigkeit des Verwaltungshandelns durch die ebenfalls in der Hessischen Gemeindeordnung bestimmten Vertretungsregelungen ist sichergestellt.

Die Amtsgeschäfte werden gemäß der durch den Magistrat festgelegten Vertretungsreihenfolge durch den Ersten Stadtrat Willy Kreuzer, im weiteren Vertretungsfalle durch Stadtrat Helmut Weppler, weitergeführt. Die Verwaltung ist somit handlungsfähig.

Aufgrund der Dauer der Erkrankung von Bürgermeister Alexander Altstadt scheint es jedoch geboten, entsprechend zu informieren. Hierbei sind jedoch die persönlichen Belange zu berücksichtigen, so dass sicherlich nicht alle offenen Fragen öffentlich beantwortet werden können.

Wie allgemein bekannt ist, befindet sich Bürgermeister Alexander Altstadt seit seinem im September 2019 erlittenen Schlaganfall im Krankenstand. Im Zuge von Rehabilitationsmaßnahmen und laufender therapeutischer Behandlung wird an der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gearbeitet. Hierbei handelt es sich jedoch aufgrund des Krankheitsbildes um einen längeren Prozess. Auch aufgrund der „Corona-Pandemie“ kommt es leider insbesondere in Bezug auf eine weitere anstehende Rehabilitationsmaßnahme zu Verzögerungen.

Die städtischen Gremien haben sich bereits mehrfach mit der Situation befasst. Auch die beamtenrechtlichen Grundlagen können hier nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere der Magistrat ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Schlitzer Bevölkerung bewusst. Entsprechende Schritte unter Berücksichtigung dienstrechtlicher Vorschriften wurden eingeleitet. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine detaillierteren Auskünfte erteilt werden.

Nach Vorliegen weiterer Erkenntnisse und auch bezüglich möglicher Erfolge von weiteren therapeutischen Maßnahmen wird entsprechend informiert, sofern es aufgrund der dann vorliegenden Rahmenbedingungen rechtlich zulässig ist.

Erster Stadtrat Willy Kreuzer bittet um Verständnis, dass sicherlich nicht alle vorliegenden Fragen vollumfänglich in der Öffentlichkeit beantwortet werden können. Weiterhin hofft er jedoch, dass in nächster Zeit klarere Aussagen in Bezug auf die Ausübung des Amtes durch Bürgermeister Alexander Altstadt vorliegen.