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Schließung der Dorfgemeinschaftshäuser für private Nutzungen/Veranstaltungen


Durch die erneute Anpassung und Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen, insbesondere in Bezug auf die Kontaktbeschränkungen und der aktuellen Rahmenbedingungen hat sich die Stadt Schlitz dazu entschlossen, dass ab dem 28. Dezember 2021 zunächst bis zum 31. Januar 2022 eine Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser für private Treffen und Feierlichkeiten nicht mehr zugelassen werden kann.

Sonstige Nutzungen, beispielsweise durch Vereine und Gruppen und auch die Durchführung notwendiger Sitzungen und Versammlungen können zunächst weiter erfolgen. Hier ist jedoch anzuführen, dass die jeweiligen Nutzer*innen für die Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben der Verordnungen seitens des Landes Hessen verantwortlich sind. Auch sollte sich auf nur unbedingt erforderliche Zusammenkünfte beschränkt werden.

Sofern sich die Rahmenbedingungen ändern, kann es weitergehende Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen geben. 1. Stadtrat Willy Kreuzer führt an, dass nur durch gegenseitige Rücksichtnahme und Kontaktreduzierung eine Eindämmung der Corona-Pandemie erreicht werden kann.

Schlitz, 23. Dezember 2021

Der Magistrat der Stadt Schlitz

Willy Kreuzer

1. Stadtrat