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Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen im Bereich der Stadt Schlitz


Aufgrund der aktualisierten Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessen soll ab dem 02. Juni 2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen angeboten werden.

Neben den allgemeinen Informationen zur Umsetzung der Verordnung seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration wurde auch eine Hygieneempfehlung vorgelegt.

Konkret bedeuten diese Rahmenbedingungen, dass

  • Kinder, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil zu einer der in der 2. Corona-VO festgelegten Berufsgruppen gehört,
  • Kinder von berufstätigen und studierenden Alleinerziehenden,
  • Kinder von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden an Fachschulen (mit Präsenspflicht),
  • Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist,
  • Kinder mit Behinderung sowie
  • Kinder, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt.

 Zugang zur Notkinderbetreuung bzw. zur eingeschränkten Regelbetreuung haben.

 Darüber hinaus gilt, dass

  • Kinder, die der Träger im Rahmen der Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtung zusätzlich aufnimmt,

ebenfalls Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung haben.

Diese Festlegungen bedeuten für die Kindertageseinrichtungen erheblichen organisatorischen Aufwand hinsichtlich der Sicherstellung der eingeschränkten Regelbetreuung. Hierbei sind insbesondere die unterschiedlichen räumlichen und personellen Gegebenheiten der Einrichtungen zu Beachten.

Bei den Gruppengrößen wird sich an den Empfehlungen des Vogelsbergkreises orientiert. Demnach wird die Gruppengröße mit 13 Kindern festgelegt. Im Bereich der Krippengruppen soll nach Möglichkeit die Regelgruppengröße von 10 Kindern erreicht werden.