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Eingeschränkte Erweiterungen des Serviceangebotes


Die Sachbearbeiter*innen sind für die Bürger*innen von Schlitz nach wie vor telefonisch und per E-Mail zu den allgemeinen Dienstzeiten erreichbar. In dringenden und unaufschiebbaren Fällen, die ein persönliches Erscheinen erfordern, können telefonisch unter der Rufnummer 06642 970-0 oder per E-Mail Termine vereinbart werden. Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter*innen sind auf den Internetseiten www.schlitz.de / www.stadtwerke-schlitz.de abrufbar.

Ausweise und Pässe können mit Terminvereinbarung wieder abgeholt bzw. beantragt werden / Zulassungsstelle weiter nur nach Terminvereinbarung erreichbar

Ab dem 02. Juni 2020 können Ausweise und Pässe wieder im Bürgerbüro abgeholt und beantragt werden. Dies ist jedoch nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Wegen der notwendigen Terminvereinbarung kann das Bürgerbüro unter den Rufnummern 06642 970-32 / 970-33 / 970-36 erreicht werden. Hier wird ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte hinterlassen Sie ihre Telefonnummer und ihr Anliegen, damit durch unsere Sachbearbeiter*innen ein Termin mit Ihnen vereinbart werden kann.

Diese Terminvereinbarungen sind zur Steuerung des Publikumsverkehrs unerlässlich. Auch für die Zulassungsstelle gilt, dass Termine nur nach vorheriger Terminabstimmung wahrgenommen werden können.

Zusammenfassend gelten für den Besuch im Rathaus folgende Regelungen:

  • Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

  • Anliegen sollten auch weiterhin vorrangig telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

  • Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Ohne Terminvereinbarung ist kein Zutritt ins Rathaus zulässig.

  • Bürger*innen mit grippeähnlichen Symptomen sollten keine Termine vereinbaren bzw. vereinbarte Termine absagen

  • Der Zugang zum Rathaus erfolgt i.d.R. über den Haupteingang nach vorherigem Klingeln und Anmelden über den Behinderteneingang

  • Die Bürger*innen werden von den jeweiligen Sachbearbeiter*innen an der Zentrale abgeholt und dürfen sich nicht alleine im Rathaus bewegen

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist unbedingt einzuhalten.

  • Im Rathaus besteht eine Mund- und Nasenschutz-Pflicht,

  • Zahlungen sollten nach Möglichkeit per EC-Karte erfolgen.

Die Gesundheit der Besucher*innen des Rathauses und der Beschäftigten sowie die Eindämmung der Ausbreitung der Infektionskrankheit stehen im Vordergrund. Von daher wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten.

Auch die Außenstellen Bauhof, E-Werk, Wasserwerk, Klärwerk sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar und bleiben für Besucher*innen grundsätzlich geschlossen.

Stadtrat Willy Kreuzer bedankt sich auf diesem Wege bei allen Bürger*innen für die bisher aufgebrachte Geduld und das Verständnis für die besonderen Umstände in einer besonderen Zeit.