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Dorfgemeinschaftshäuser bleiben grundsätzlich geschlossen


Nach Einschätzung der Verwaltung sind die sehr hohen Anforderungen bei der Nutzung der Gemeinschaftshäuser nur bedingt einzuhalten. Grundsätzlich wäre durch den jeweiligen Nutzer/Veranstalter die Vorlage eines umfassenden Hygienekonzeptes erforderlich. Für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wären ebenfalls die Nutzer/Veranstalter verantwortlich.

Folgende grundsätzliche Regelungen wären zu erfüllen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend einzuhalten
  • Erstellung eines Hygienekonzeptes zur Steuerung des Zugangs
  • Keine Weiterreichung von Gegenständen untereinander
  • Sicherstellung der „Gläserhygiene“
  • Aushänge mit Verweis auf die Abstands- und Hygieneregeln
  • Teilnehmerzahl darf 100 nicht übersteigen (darüber hinaus nur mit Genehmigung)
  • Maximal 1 Person je angefangene 5 Quadratmeter (bei Sitzplatzangeboten) oder maximal 1 Person je 10 Quadratmeter
  • Anfertigung einer Teilnehmerliste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen

Insbesondere die Einschränkungen der zulässigen Personenzahlen, die Erstellung eines konkreten Hygienekonzeptes und das Führen einer Teilnehmerliste mit Erfassung von Name, Adresse und Telefonnummer stellen erhebliche Nutzungseinschränkungen dar.

Von daher bleibt es bei der grundsätzlichen Schließung der Dorfgemeinschaftshäuser bis voraussichtlich 05. Juli 2020. Aufgrund der aktuellen besonderen Situation wird um Verständnis für dies Regelung gebeten. Sofern sich Änderungen ergeben sollten, wird entsprechend informiert.