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DGHs bleiben weiterhin grundsätzlich geschlossen


Für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser wären folgende allgemein gültige Regelungen einzuhalten:

  • durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Steuerung der Besucherzahlen, sicherstellen, dass der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind; jeder Person sollen drei Quadratmeter zur Verfügung stehen
  • Sitz- und Zuschauerplätze sind zu personalisieren (Sitzplatzvergabe); eine spontane Bildung von Gruppen von bis zu 10 Personen ist nicht zulässig
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Anwesenden zur ausschließlichen Nachverfolgung von Infektionen sind zu erfassen
  • Erstellung eines geeigneten Hygienekonzeptes
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln gut sichtbar anbringen

Auf Basis dieser Regelungen hat sich die Stadt Schlitz dazu entschlossen, die Dorfgemeinschaftshäuser bis zum 16. August 2020 weiter grundsätzlich geschlossen zu halten.

Es wäre lediglich denkbar, dass in besonders begründeten Einzelfällen oder bezüglich einer regelmäßigen Vereins-/Gruppenveranstaltung oder zur Durchführung von Sitzungen (z.B. Ortsbeiratssitzungen, Vorstandssitzungen von Vereinen, sonstige Versammlungen etc.) die Nutzung unter Beachtung der folgenden Abstands- und Hygieneregeln

  • Mindestabstand von 1,5 sicherstellen
  • Sitzplatzvergabe vorsehen
  • Persönliche Nahkontakte vermeiden
  • Hygieneregeln einhalten (Händewaschen, Husten und Nies-Etiquette)
  • Regelmäßig intensives lüften
  • Teilnehmerlisten führen
  • Personenzahlen begrenzen
  • Zugang regeln
  • Ggf. Desinfektionsmittel bereitstellen
  • Konkretes Hygienekonzept erstellen

ermöglicht werden kann.

Für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wären die Nutzer/Veranstalter verantwortlich.

Insbesondere die Einschränkungen bezüglich der zulässigen Personenzahlen und das Erfassen der Teilnehmerdaten lassen nach Auffassung der Stadt Schlitz keine geordnete Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser zu.

Sofern sich Änderungen ergeben sollten, würde entsprechend informiert und ab diesem Zeitpunkt eine Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser, jedoch unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, angestrebt. Für diese Vorgehensweise wird aufgrund der noch immer sehr besonderen Situation um Verständnis gebeten.

Schlitz, 10. Juli 2020

Der Magistrat der Stadt Schlitz

Willy Kreuzer - 1. Stadtrat