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Umsetzung der Maskenpflicht bei der Stadtverwaltung und den Stadtwerken Schlitz


Daraus resultiert, dass bei Terminen bei der Stadtverwaltung Schlitz und dem Kundenzentrum der Stadtwerke Schlitz, welche weiterhin nur nach telefonischer Vereinbarung stattfinden, ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Insbesondere im publikumsintensiven Bereich des Rathauses wurden zusätzlich Schutzmaßnahmen durch Abtrennungen geschaffen. Somit soll die Ansteckungsgefahr minimiert werden.

Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass das Nichttragen einer Maske eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

Stadtrat Willy Kreuzer appelliert an die Schlitzer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die bestehenden Regelungen hinsichtlich Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Maskenpflicht einzuhalten. Nur durch diese Maßnahmen kann eine Ausbreitung des Corona-Virus wirkungsvoll verhindert werden.

Weiterhin sprechen die städtischen Entscheidungsträger in diesem Zusammenhang der Bevölkerung ihren Dank aus, dass für die ergriffenen Maßnahmen größtenteils Verständnis gezeigt wird und diese Pandemie/Krise dadurch gut und möglichst gesund bewältigt werden kann.

Schlitz, 24. April 2020

Der Magistrat der Stadt Schlitz

Willy Kreuzer

Stadtrat