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Nutzungseinschränkungen im Bereich des Pfordter Sees


Hier sind insbesondere die Kontaktbeschränkungen aufzuführen. Demnach sind Kontakte außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren. Im öffentlichen Raum, zu dem auch der Bereich um den Pfordter See zählt, sind Aufenthalte nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.

Sofern es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen sollte, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Weiterhin ist in den Verordnungen geregelt, dass öffentliche Verhaltensweisen, wie beispielsweise gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken unabhängig von der Personenzahl untersagt sind, um das Abstandsgebot nicht zu gefährden.
Aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Wochenendes hat sich die Stadt Schlitz dazu entschieden, die Schranke wieder zu schließen. Dadurch soll vermieden werden, dass sich größere Ansammlungen von Personen bilden.

Weiterhin kann nur dadurch der Aufenthalt von Wohnmobilien und Wohnwagen im Bereich des Pfordter Sees verhindert werden. Dies kann in der aktuellen Situation nicht geduldet werden, zumal es sich im Weitesten Sinn um „wildes Campen“ handelt, und somit grundsätzlich verboten wäre.

Ein weiterer Grund für die Schließung der Schranke liegt darin, dass aufgrund der derzeitigen Trockenheit Grillen und offene Feuer im Außenbereich nicht erlaubt sind. Die entsprechenden Verbotsschilder sind auch im Bereich des Pfordter Sees angebracht, werden jedoch offensichtlich nicht von jedem beachtet.

Aufgrund der aktuellen Situation bittet die Stadt Schlitz um Verständnis. Im Interesse der Allgemeinheit sollte sich jedoch an die bestehenden Regelungen, insbesondere an die Kontaktbeschränkungen, gehalten werden.