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Landesregierung beschließt Soforthilfe für hessische Vereine


Von dem Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ sollen alle 41.000 hessischen Vereine profitieren. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Programm mindestens 20 Millionen Euro bereit. Gemeinnützige und auf ehrenamtlicher Basis geführte Vereine, Organisationen und Initiativen, die durch die
Corona-Virus-Pandemie unverschuldet in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind, können ab sofort Gelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.

„Die Corona-Pandemie bedroht die Existenz unserer Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen, deshalb müssen wir handeln. Wir setzen alles daran, unsere gewachsene Vereins- und Kulturlandschaft zu erhalten und unterstützen sie mit unserem Förderprogramm schnell und unbürokratisch, damit sie fortbestehen werden kann“, betonte Ministerpräsident Volker Bouffier und führte weiter aus: „Unsere Gesellschaft lebt von den Vereinen und vom Ehrenamt. Ihre Mitglieder packen seit Jahren in ihrer Freizeit und unter hohem persönlichen Aufwand unentgeltlich und beherzt an. Jene, die unsere Gemeinschaft fördern und unsere Freizeit bereichern, sind der Kitt unserer Gesellschaft
und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ihren Zusammenhalt. Alle ehrenamtlichenBereiche sind von den notwendig gewordenen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie betroffen: Sportvereine, Theater, Tierschutzinitiativen, Hospizdienste oder Nachbarschaftshilfen. Sie alle benötigen unsere Hilfe. Dafür nehmen
wir ordentlich Geld in die Hand, insgesamt mindestens 20 Millionen Euro. Allein für die rund 7.600 Sportvereine sowie die knapp 16.000 Kulturvereine und -einrichtungen stehen insgesamt 14 Millionen Euro bereit“, sagte der Regierungschef heute in Wiesbaden.

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können schnell existenzbedrohend werden, da Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts nicht wie etwa Kapitalgesellschaften Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Das Programm dient zur
Abwendung pandemiebedingter existenzbedrohlicher Liquiditätsengpässe im ideellen Bereich und soll die Weiterführung der Nachwuchsarbeit und der klassischen Vereinsarbeit sicherstellen.

Vereine, die Ausgaben wie zum Beispiel Mieten für ihr Vereinsheim, Instandhaltungen oder Betriebskosten wie Strom und Wasser nicht mehr aus eigenen Mitteln decken können, können ab sofort die Fördermittel beim fachlich zuständigen Ministerium beantragen. Der Antrag ist online auf dem Landesportal www.hessen.de abrufbar. Dabei
ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.

Für die gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ein Team „Corona-Vereinshilfe“ auf die Beine gestellt. Anfragen können an die E-Mail-Adresse coronavereinshilfe@ sport.hessen.de gerichtet werden.

Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten, Festivals und Laienensembles beantragen, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in einem der folgenden Verbände Mitglied sind:

  • Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen
  • Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen
  • Landesjugend Trachtenverband
  • Hessischer Landestrachtenverband
  • Hessischer Literaturrat
  • Landesmusikrat
  • Landesverband
  • Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF)
  • Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen
  • Verband hessischer Amateurtheater
  • Hessischer Museumsverband
  • die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen.

Die Anträge können beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de gestellt werden.

Gefördert werden darüber hinaus auch Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzvereinigungen, Jägervereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), Wildparke,
Falknereien und Tiergärten, Angel- und Fischereivereine, Naturparkvereine, Tierschutzvereine, Zoos, Verbraucherzentralen, Opferhilfe, Hospizdienste- und initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung, der Hessische Jugendring sowie der Paritätische
Wohlfahrtsverband. Zuständig für die Anträge sind hier das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Hessische Ministerium für Soziales (corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de).

Sport- und Kulturvereine sowie Organisationen mit dauerhaftem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können unabhängig vom Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ das Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen von Landes- und Bundesregierung in Anspruch nehmen und auch von den Regelungen zum
Kurzarbeitergeld profitieren, wenn ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende
Liquiditätslücke entsteht.

„In Zeiten der Krise müssen wir besonders eng zusammenstehen. Die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie können wir nur gemeinsam bewältigen. Wir wollen möglichst allen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen helfen, gut durch diese schwierige Zeit zu kommen. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft und
unseres Zusammenlebens und liegen mir persönlich sehr am Herzen“, betonte Ministerpräsident Bouffier.

Pressemitteilung des Landes Hessen