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Hessen fördert Klärschlammverwertung in der Stadt Schlitz


Bildunterschrift: „Solar getrockneter Klärschlamm auf dem Klärwerk Schlitz als Ausgangsmaterial für die Rückgewinnung des Rohstoffs Phosphor“

„Das Vorhaben zur Klärschlammverwertung der Stadt Schlitz hat Demonstrationscharakter für kleinere Kläranlagen. Abwasserbehandlungsanlagen für Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind rechtlich nicht dazu verpflichtet und trotzdem bemüht sich Schlitz um die Phosphorrückgewinnung. Auch kleine Kläranlagen können eine beachtliche Phosphor-Ausbeute erbringen, die helfen kann, den heimischen Phosphor-Bedarf zu decken. Das schont unsere Ressourcen und trägt zum Schutz unseres Grundwassers und der Oberflächengewässer bei“, machte Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser deutlich.

Die Stadt Schlitz beabsichtigt mit der Förderung ein Klärschlammverwertungskonzept zu entwickeln. Die Klärschlammverwertung soll im regionalen Verbund mit benachbarten Kläranlagenbetreibern erfolgen. Mit der Konzeption soll zugleich auch eine regionale Vermarktung des gewonnenen Phosphordüngers angestrebt werden. Das Land unterstützt dieses Vorhaben mit 50.000 Euro. Der Förderbescheid ging in diesen Tagen der Stadt Schlitz zu. Das Land beteiligt sich mit 50 Prozent an der Machbarkeitsstudie.

Phosphor ist ein wichtiger und ebenso knapper Rohstoff, der für alle Tiere und Pflanzen (über)lebenswichtig ist. Phosphor ist damit ein wichtiger Bestandteil von Düngemitteln. Pflanzen verkümmern, wenn sie nicht genügend Phosphate aufnehmen können. Er ist in Klärschlämmen enthalten, ein Großteil der Schlämme wird allerdings verbrannt, ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt wird. Klärschlamm kann gleichzeitig umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Chemikalien, Schwermetalle oder Medikamentenrückstände enthalten, die über das Düngen ins Grundwasser gelangen können. Zum Schutz des Grundwassers verbietet die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) deshalb das Düngen mit Klärschlammen weitgehend und verpflichtet Kläranlagen mit einer Größe von über 100.000 Einwohnerwerten ab 2029 bzw. über 50.000 Einwohnerwerten ab 2032 Phosphor-Rückgewinnung zu betreiben. Nur kleineren Abwasserbehandlungsanlagen ist es weiterhin unter strengen Bedingungen erlaubt, den Klärschlamm direkt auf die Felder zu bringen.

Pressemitteilung: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz