Heiraten in der "Burgenstadt" Schlitz !
Die Stadtverwaltung Schlitz bietet Ihnen attraktive Trauorte



Die Stadtverwaltung Schlitz bietet Ihnen attraktive Trauorte
Zur individuellen Terminvereinbarung setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung der Eheschließung entgegen, vorausgesetzt sie haben in Schlitz bzw. Schlitzerland Ihren Wohnsitz.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
bei ledigen Partnern:
bei geschiedenen oder verwitweten Partnern zusätzlich:
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung der Eheschließung frühstens sechs Monate vor dem Trautermin vornehmen können.
Zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren SIe bitte einen Termin mit unserem Standesamt.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage von urkundlichen Nachweisen je nach Staatsangehörigkeit und Personenstand variieren kann.
Grundsätzlich finden die Eheschließungen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung statt.
Als besonderen Service bietet unser Standesamt auf Wunsch auch Trauungen außerhalb der Sprechzeiten sowie an Samstagen (außer an Sonn- und Feiertagen) an.
Bitte kontaktieren Sie uns!
Leistungsbeschreibung
Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Lebenspartner müssen hierfür gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.
Verfahrensablauf
Die betroffenen Lebenspartner melden die beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim zuständigen Standesamt an.
Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Lebenspartner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden Lebenspartner verhindert, kann er den anderen Lebenspartner schriftlich bevollmächtigen. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Lebenspartners.
Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Umwandlung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Voraussetzungen
Die beiden Lebenspartner müssen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und vor einem Standesbeamten gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet, das die Umwandlungserklärung entgegen nehmen soll, ist von den Lebenspartnern zusätzlich eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an, sofern die Eheschließung während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Räumen des Standesamts erfolgen soll.
Sofern die Umwandlungserklärung auf Wunsch der Lebenspartner außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten oder außerhalb der Amtsräume des Standesamts erfolgen soll, fallen Gebühren in Höhe von 63 Euro an (vgl. Nr. 61312 bis 61322 des Verwaltungskostenverzeichnisses der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner ist auch nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.
Zuständige für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt Schlitz, wenn ein Kind in Schlitz oder Schlitzerland geboren wurde.
Anzeigepflicht nach § 19 PstG ist
1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist oder
2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
(Eine Anzeigepflicht nach Nummer 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind.)
innerhalb einer Woche generell mit nachfolgenden Unterlagen:
bei verheirateten Eltern:
bei unverheirateten Eltern:
Bitte beachten Sie, dass je nach Staatsangehörigkeit und Personenstand die vorzulegenden Unterlagen variieren können. Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit uns auf !
Nach dem Gesetz muss ein Sterbefall dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Ratsam ist es, alle behördlichen Formalitäten durch ein Bestattungsunternehmen vornehmen zu lassen; in der Regel zeigt dann auch der Bestatter den Sterbefall bei dem Standesamt an. Bitte bedenken Sie, dass nur in Schlitz bzw. Schlitzerland verstorbene Personen von uns beurkundet werden können.
Sollte ein Angehöriger in einem Seniorenwohnheim verstorben sein, so liegt die Anzeigepflicht bei dieser öffentlichen Einrichtung.
Unabhängig davon, ob Sie einen Bestatter beauftragen oder den Sterbefall selbst anzeigen, benötigen Sie hierzu generell nachstehende Unterlagen:
Das Standesamt in Schlitz kann aus den Personenstandsbüchern/-registern beglaubigte Abschriften, Auszüge und Urkunden erstellen.
Urkunden etc. können folgende Registern ausgestellt werden:
Bitte beachten Sie, dass Urkunden und alle sonstigen Auszüge aus Personenstandsregistern nur ausgestellt werden, wenn die jeweilige Frist für die Fortführung des Registers noch nicht abgelaufen ist (siehe vorstehend in Klammern je nach Register).
Sollen o.g. Dokumente direkt an Sie verschickt werden, ist vorher die anfallende Gebühr für die Ausstellung auf eines der Konten der Stadtkasse Schlitz zu überweisen:
Die Gebühren können Sie aus der pdf-Datei im Downloadbereich einsehen.
Links zur Anforderung von
Trauzimmer Rathaus mit Beschreibung
Gartensaal der Landesmusikakademie mit Beschreibung
Historischen Festsaal mit Beschreibung
Ablauf der Trauung / Auswahl an Stammbüchern und wichtige Hinweise
Namensführung in der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
Zuschuss beim Kauf einer Immobilie
Dokumente für ledige Verstorbene
Dokumente für verheiratete, geschiedene oder verwitwete Verstorbene