Verlust Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein

Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Ihres alten Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür Ersatz in Form einer (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil I.

AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

  • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
  • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

 

Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

WAS SOLLTE ICH NOCH WISSEN?

  • Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ggf. auch ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
  • Da ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I und altem Fahrzeugbrief nicht zulässig ist, muss auch für den alten Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausgestellt werden. In diesem Fall entstehen zusätzliche Gebühren.
  • Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder finden, sind Sie verpflichtet, das alte, wieder aufgefundene Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.