Steuer

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder nach Hubraum, für PKW nach dem Hubraum und der Antriebsart und für alle anderen Fahrzeuge nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Für PKW, Wohnmobile und für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend.

Für die Beurteilung der Schadstoffemissionen, der Kohlendioxidemissionen („CO2-Steuer“ für Pkw ab dem 01.07.2009) und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art sind die Feststellungen der Verkehrsbehörden (Zulassungsstellen) verbindlich.

Die Zollverwaltung setzt die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer fest.

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben werden. Damit ermächtigen Sie die Zollverwaltung, die Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzug zum Fälligkeitstermin abzubuchen.

Außerdem dürfen Sie als Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände haben.

 

Kfz-Steuer-Rechner (Berechnung der Kfz-Jahressteuer für Pkw)
(Bundesministerium der Finanzen)