Die Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können, werden gebeten, sich rechtzeitig die Briefwahlunterlagen zu besorgen.
Diese müssen beim Wahlamt beantragt werden. Am einfachsten geht das mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, auf der ein Antragsformular abgedruckt ist oder online über die Homepage der Stadt Schlitz unter www.schlitz.de/briefwahl - der Online-Zugang ist bis einschließlich Dienstag, den 10. März 2026 freigeschaltet. Sie haben auch die Möglichkeit direkt im Rathaus, An der Kirche 4, 36110 Schlitz, zu wählen.
Letzter Termin für die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, 13. März 2026, 13.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen! Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen noch am Samstag, den 14. März 2026 von 10.00 - 12.00 Uhr und am Wahlsonntag, den 15. März 2026 von 8.00 bis 15.00 Uhr gestellt werden.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt, An der Kirche 4, 36110 Schlitz, angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden!
Der rechtzeitige Zugang/Rücklauf der Sendung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Wählers/der Wählerin. Bedenken Sie daher bitte, dass Wahlbriefe, die erst am Freitag bzw. Samstag vor der Wahl in die Postbriefkästen geworfen werden, nicht rechtzeitig im Wahlamt eingehen könnten.
Spätestens drei Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene Termin für den Einwurf des Wahlbriefs durch die Wähler/innen in einen Briefkasten oder die Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post, um einen pünktlichen Rücklauf an das Wahlamt zu gewährleisten -also spätestens Donnerstag, 12. März 2026!
Wenn die Zeit drängt, ist im Zweifel die persönliche Abgabe im Wahlamt oder der Einwurf in den Briefkasten der Stadtverwaltung, An der Kirche 4, Schlitz zu empfehlen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Stadt Schlitz!



