Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schlitz haben ab Montag, 02. Februar 2026 die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung, die auf dem Postweg bis spätestens Samstag, 21. Februar 2026 zugestellt sein muss, ist ein entsprechendes Formular zur Beantragung rückseitig abgedruckt.
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich z.B. durch Brief oder elektronisch per E-Mail oder Fax. Hierbei sind die persönlichen Angaben des Familiennamens, des Vornamens, dem Tag der Geburt und der Wohnanschrift unbedingt anzugeben.
Briefwahlunterlagen können auch direkt persönlich beim Wahlamt der Stadt Schlitz unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises beantragt werden. Vor Ort besteht sodann die Möglichkeit, seine Stimme/n bereits abzugeben - Wahlkabine und Wahlurne stehen bereit!
Ganz einfach und unkompliziert ist die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen auch online über die Homepage der Stadt Schlitz unter www.schlitz.de/briefwahl bis Dienstag, 10. März 2026, 23:59 Uhr, möglich. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beantragung grundsätzlich nicht möglich ist.
Briefwahlunterlagen für Dritte können nur mit deren schriftlichen Vollmacht abgeholt werden. Von einem Bevollmächtigten dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte einmalig vertreten werden. Auf der Wahlbenachrichtigung ist ebenso eine entsprechende Vollmacht abgedruckt.
Beantragungsfrist
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr, möglich. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung verlängert sich die Frist bis zum Wahlsonntag, 15. März 2026, 15:00 Uhr.
Musterstimmzettel
Amtliche Musterstimmzettel, auf denen die zugelassenen Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern abgedruckt sind, liegen bei der Stadtverwaltung Schlitz, Foyer des Rathauses (An der Kirche 4, 36110 Schlitz) aus und sind auch auf der unserer Seite zur Kommunalwahl einsehbar.
Eine gesetzliche Verteilung an jeden Haushalt ist entfallen.
Sämtliche Musterstimmzettel dienen lediglich der Vorabinformation der Wählerschaft und dürfen nicht in die Wahlurne oder bei der Briefwahl in den Wahlbrief eingelegt werden.
Wer darf wählen?
Für Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat und Kreistag: Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Schlitz haben.
Wie wird gewählt?
Die Wahlen der Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat und zum Kreistag erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Anzahl der Stimmen richten sich nach der Anzahl der zu vergebende Sitze. Ihr Wahlrecht können Sie somit flexibel ausüben.
Sie haben die Möglichkeit zu
- Kumulieren: mehrere Stimmen, die auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden
- Panaschieren: Stimmen können auf Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen verteilt werden



