...am Standort des Trinkwasserbrunnens Rodenbachgrund betreffend die Stadtteile Ober-Wegfurth und Unter-Wegfurt
Das Trinkwasser aller Schlitzer Brunnen wird regelmäßig entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) untersucht.
Am Tiefbrunnen Rodenbachgrund wurde in diesem Jahr bei einer von bisher insgesamt acht routinemäßigen, monatlichen Untersuchungen eine Überschreitung des gesetzlich festgelegten Grenzwertes für Nitrat (50 mg/l gemäß Trinkwasserverordnung TrinkwV) festgestellt. Diese Grenzwertüberschreitung betriƯt die Einwohner und Einwohnerinnen von Ober-Wegfurth und Unter-Wegfurth.
Der Messwert vom März betrug 50,9 mg/l. Der aktuelle Messwert vom August liegt im zulässigen Bereich bei 48,3 mg/l.
Was ist Nitrat?
Nitrat ist eine StickstoƯverbindung, die überwiegend durch landwirtschaftliche Düngung ins Grundwasser gelangt. Während Nitrat selbst harmlos ist, kann es im Körper zu Nitrit umgewandelt werden, das die Fähigkeit des Blutes, Sauerstoff zu transportieren, beeinträchtigen kann.
Gesundheitliche Hinweise
- Für die Allgemeinbevölkerung besteht entsprechend den Leitlinien des Umweltbundesamtes bei einem Nitratgehalt von bis zu 130 mg/l keine Gesundheitsgefährdung.
- Für Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Alter von 24 Monaten liegt der zulässige Nitratgehalt im Trinkwasser jedoch bei 50 mg/l, ab dem bereits ein gesundheitliches Risiko besteht. Ein höherer Nitratgehalt kann bei Säuglingen und Kleinkindern zu Störungen des SauerstoƯtransports im Blut führen (Risiko der Methämoglobinämie, auch „Blausucht“ genannt)
- Für die Zubereitung von Babynahrung und Getränken für Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Alter von 24 Monaten wird daher dringend empfohlen, das Leitungswasser bis auf Weiteres nicht zu verwenden und stattdessen auf abgepacktes stilles Mineralwasser mit der Kennzeichnung „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ zurückzugreifen.
- Auch für Kinder bis zum Ende des 6. Lebensjahres sowie weiteren Risikogruppen (geschwächte, jedoch nicht klinisch erkrankten Menschen) wird angeraten, auf den Verzehr des Leitungswassers zu verzichten. Behördliche Maßnahmen
- Die zuständigen Behörden und das Gesundheitsamt sind informiert.
- Da weitere, zeitweise geringfügige Grenzwertüberschreitungen derzeit nicht ausgeschlossen werden können, hat das Gesundheitsamt eine Verfügung erlassen, nach der gemäß § 66 Abs. 2 TrinkwV eine vorübergehende Abweichung vom Grenzwert Nitrat auf 60 mg/l für die Dauer von drei Jahren zugelassen wird.
Maßnahmen Ihres Wasserversorgers
- Es werden derzeit mögliche technische Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehaltes geprüft und alsbald umgesetzt.
- Eltern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu einem Alter von 24 Monaten werden bis auf Weiteres Gutscheine zum Erwerb von Flaschenwasser mit der Kennzeichnung „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgehändigt.
Für Fragen und weitergehende Information stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wasserwerks der STADTWERKE SCHLITZ unter den Telefonnummern 06642 919015 oder 06642 970 50 gerne zur Verfügung.
Wir halten Sie selbstverständlich regelmäßig über die Entwicklung der Wasserqualität und über unsere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Laufenden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung zum Schutz Ihrer Gesundheit.