Das Ordnungsamt der Stadt Schlitz weist alle Bürgerinnen und Bürger auf den verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hin. Damit alle sicher und entspannt ins neue Jahr starten können, sollten gesetzliche Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen unbedingt beachtet werden.
Nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern z. B. im Burgenring verboten.
Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, dürfen ausschließlich in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mit CE-Kennzeichnung verwendet werden. Rücksicht auf Tiere, Wildtiere und Menschen mit besonderen Schutzbedarf ist wichtig.
Folgende Sicherheitshinweise sollten zudem beachtet werden:
- Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
- Selbstgebaute oder illegale Pyrotechnik ist verboten.
- Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
- Feuerwerk nicht in der Hand zünden. Abstellen oder ablegen, mit gestrecktem Arm am Ende der Zündschnur anzünden. Danach sofort Abstand.
- "Blindgänger" nicht erneut zünden.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Halten Sie die Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
- Wer knallt, muss seinen Restmüll ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße/dem Gehweg liegen lassen
- Prinzipiell ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt (Silvesternacht).
- Alternativen wie Licht- oder Lasershows nutzen.
- Erst knallen, dann anstoßen. Viele Unfälle passieren mit Alkohol oder unter Drogen.
Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sind in der Silvesternacht im Einsatz – bitte behindern Sie die Einsatzkräfte nicht und nutzen Sie die Notrufnummern nur im Ernstfall.



