Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu verringern, werden eine Vielzahl von staatlichen Sofort-Hilfe und Fördermittel bereitgestellt. Diese Seite soll eine Orientierungshilfe im Angebot der relevanten Sofort-Hilfe-Maßnahmen und Fördermittel bieten.
- Corona Finanzhilfen - Übersicht Bund & Länder
- HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen
- Informationen zum Hessenfond
- Notfallkasse Hessen und HessenFonds gehen an den Start
- Notfallkasse Hessen
- Informationen zur Notfallkasse Hessen
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- Auerordentliche Wirtschaftshilfen "Novemberhilfe"
Die Novemberhilfe ist eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes und wird als einmalige Kostenpauschale ausgezahlt. Sie unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird. Dazu gehören auch Unterstützungsmaßnahmen für indirekt Betroffene.
- Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Phase II)
Fördermonate September bis Dezember 2020
Die Überbrückungshilfe Hessen ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm. Die Überbrückungshilfe, Phase II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können aktuell gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
- Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Phase III)
Fördermonate Januar bis Juni 2021
Eine Antragsstellung für die Phase III der Überbrückungshilfe wird ab Januar 2021 möglich sein. Zur Überbückungshilfe III gehört auch die sogenannte "Neustarthilfe für Soloselbstständige". Die Neustarthilfe beträgt einmalig 5.000€.
- Steuerliche Soforthilfe
- Finanzielle Förderprogramme & Liquiditätshilfen
- Bürgschaften
- Kurzarbeitergeld
Regionale Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit: 0641 - 9393116
- Perspektivenberatung Mittelstand
- Förderung von Home Office Arbeitsplätzen