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Geburten

Geburten

Zuständige für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt Schlitz, wenn ein Kind in Schlitz oder Schlitzerland geboren wurde.

Anzeigepflicht nach § 19 PstG ist
1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist   oder
2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
(Eine Anzeigepflicht nach Nummer 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind.

innerhalb einer Woche generell mit nachfolgenden Unterlagen:

1. Bei verheirateten Eltern:

  • Eheurkunde bzw beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Vorlage der Personalausweise
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme

2. Bei unverheirateten Eltern:

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bzw. Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe 
  • Vorlage der Personalausweise
  • ggfs. Vaterschaftsanerkennung / Sorgerechtserklärung
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme

Bitte beachten Sie, dass je nach Staatsangehörigkeit und Personenstand die vorzulegenden Unterlagen variieren können. Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit uns auf !