Briefwahl beantragen


Auf der Wahlbenachrichtigung, die auf dem Postweg bis zum 21. Februar 2021 zugestellt sein muss, ist ein entsprechendes Formular bereits abgedruckt. Ebenfalls ist eine formlose schriftliche Beantragung möglich: postalisch oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familiennamen, Vornamen, den Tag der Geburt und seine Wohnanschrift angeben.

 

                 Wahlamt Schlitz, Rathaus, An der Kirche 4, 36110 Schlitz, FAX: 06642 / 970 56 oder 

                                                     per mail: wahlen@schlitz-hessen.de.

Auch ist seit dem 01. Februar 2021 eine Beantragung über das Internet möglich:

Briefwahlunterlagen kann man auch persönlich direkt beim Wahlamt der Stadt Schlitz unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises beantragen. Vor Ort besteht direkt die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben, Wahlkabine und –urne stehen dafür bereit.

Es wird im Zuge der „Corona-Pandemie“ darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Rathaus zur Beantragung der Briefwahl gewährleistet ist. Wir bitten darum, den Haupteingang zu benutzen und zu klingeln. Beim Betreten des Rathauses gilt, eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske / FFP2-Maske) zu tragen. Es kann jedoch zu Wartezeiten kommen, so dass wir hier bereits um Verständnis bitten. Auf die Möglichkeiten der kontaktarmen Briefwahlbeantragung haben wird bereits hingewiesen. Wir wären dankbar, wenn Sie diese Möglichkeiten aus Gründen des Infektionsschutzes nutzen würden, sind jedoch auch persönlich für Sie da.

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht.  Von einem Bevollmächtigten dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Amtliche Musterstimmzettel, auf denen die zugelassenen Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern abgedruckt sind, werden am 06. Febr. 2021 in der Sonntagszeitung „Fulda aktuell“ verteilt.  Sie dienen lediglich der Vorabinformation der Wählerschaft und dürfen nicht in die Wahlurne oder bei der Briefwahl in den Wahlbrief eingelegt werden.

Stadt Schlitz – Wahlamt -