
Bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 werden die Vertreterinnen und Vertreter für zwei städtische Gremien gewählt: für die Stadtverordnetenversammlung und für jeden der 16 Stadtteile incl. Schlitz, Kernstadt, die Mitglieder des Ortsbeirates. Ebenfalls wird der Kreistag des Vogelsbergkreises gewählt.
Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: In Schlitz 31 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie zwischen fünf und 9 Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirates (abhängig von der Einwohnerzahl). Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren). Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
- Wahlsystem
- Internetseite landeswahlleiter Hessen
- Kommunalwahl in einfacher Sprache
- ⇒ Maßnahmen zur aktuellen Corona-Pandemie
In den Wahllokalen werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen, Stifte und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten