Jugendtaxi

Das Schlitzer Jugendtaxi

Das Jugendtaxi bietet Jugendlichen in Schlitz und dem Schlitzerland die Möglichkeit, Veranstaltungen und Feste zu besuchen und anschließend sicher und günstig nach Hause zu kommen.

Ziel ist die Unfallprävention für junge Fahrgäste. Das Fahren per Anhalter sowie Unfälle wegen falscher Einschätzung des Fahrkönnens, Imponiergehabe oder Alkoholkonsum können verhindert werden.

Dabei soll das Jugendtaxi nicht dazu dienen, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes außer Kraft zu setzten oder aufzuweichen – die Fahrt mit einem Taxi ist lediglich ein Beförderungsmittel, wie in anderen Regionen der Bus oder die Bahn. Die Aufsichtspflicht und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes obliegen weiterhin den Erziehungsberechtigten und den Veranstaltern von Aktionen, an denen die Jugendlichen teilnehmen. Sie sind dafür verantwortlich, dass nach dem Jugendschutzgesetz gehandelt wird. So können Jugendliche das Wochenende unbeschwert
genießen und auch die Eltern und Erziehungsberechtigten können beruhigt sein, da sie wissen, dass ihr Kind sicher nach Hause kommen kann.


Anmeldeformular

Die ausgefüllten Anmeldebögen können in der Stadtverwaltung abgegeben werden

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Infoflyer

Alle Informationen zum Jugendtaxi auf einen Blick

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FAQ Jugendtaxi

  • Wer kann das Jugendtaxi nutzen und wo?

    Die Gutscheine können von Jugendlichen im Alter von 14 bis einschließlich 21 Jahren für Fahrten mit dem Start- oder Zielort im Schlitzerland genutzt werden. Eine Beantragung der Jugendtaxi-Card kann ab dem 14. Geburtstag erfolgen.

  • Wann kann das Jugendtaxi genutzt werden?

    Die Nutzungszeiten sind Freitag, Samstag, Sonntag sowie die Feiertagen und dem Abend davor zwischen 19.00 Uhr und 04.00 Uhr (Sonn- und Feiertrage 24.00 Uhr)

  • Wie funktioniert das Ganze?

    Wer das Jugendtaxi nutzen möchte, muss eine Jugendtaxi-Card bei der Jugendarbeit Schlitz beantragen. Hierzu werden der Personalausweis, ein aktuelles Passfoto sowie das ausgefüllte Anmeldeformular benötigt. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung ihrer Eltern. Diese kann unter www.jugendhaus-schlitz.de heruntergeladen werden.

    Vor Fahrtbeginn kontrolliert der Taxifahrer die Jugendtaxi-Card sowie ein Ausweisdokument. Als Ausweisdokument können ein Kinder-, Schüler oder Personalausweis genutzt werden.

    Mit einem gültigen Ausweis können dann mehrere Gutscheine pro Fahrt eingelöst werden. Es wird jedoch kein Wechselgeld herausgegeben.

    Für die Antragsstellung und Ausstellung der Gutscheine fallen keinerlei Kosten an!

  • Wo kann ich die Jugendtaxi-Card beantragen?

    Die ausgefüllten Anmeldebögen für die Jugendtaxi-Card können in der Stadtverwaltung der Stadt Schlitz (An der Kirche 4, 36110 Schlitz) abgegeben werden. Die Anzahl der Gutscheine ist limitiert und wird nach Eingang vergeben. Für Rückfragen zur Nutzung der Jugendtaxi-Gutscheine steht euch die Jugendarbeit Schlitz gerne
    zur Verfügung.

  • Sind die Gutscheine übertragbar?

    Nein, die Jugendtaxi-Gutscheine sind personengebunden und daher nicht übertagbar.

  • Wo darf gefahren werden?

    Die Gutscheine können für Fahrten innerhalb des Schlitzerlandes genutzt werden. Bei Fahrten über die Stadtgrenzen muss die Fahrt im Schlitzerland starten bzw. enden.

  • Welche Taxi-Unternehmen machen mit?

    Die Taxi-Unternehmen FRITSCH unterstützten das Projekt.

  • Müssen die Fahrten im Vorfeld angemeldet werden?

    Nach Möglichkeit sollten die Fahrten bei Taxi Fritsch (06642 -222) angemeldet werden.