Standesamt Schlitz
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Standesamt Schlitz



Standesamt Schlitz



Amtliche Vorgänge des Standesamtes betreffen u. a.:


  Beurkundung von Geburten
  Vornahme und Beurkundung von Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften
  Beurkundung von Sterbefällen
  Wiederannahme des Geburtsnamens nach einer Scheidung
  Ausstellung von Urkunden und Abschriften aus Personenstandsbüchern

   und weitere Aufgaben des Personenstandswesens


Informationen hierzu erteilen Ihnen gerne unsere Standesbeamtinnen

Frau Melanie KleinFrau Cathrin Uhlich
Telefonnr.: 06642/970-1806642/970-67
Faxnr.: 06642/970-4806642/970-56
melanie.klein@schlitz-hessen.de cathrin.uhlich@schlitz-hessen.de


Für Fragen bezüglich Ihrer persönlichen Unterlagen, stehen Ihnen unsere Standesbeamtinnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Unser Bild zeigt die Schlitzer Standesbeamtinnen Cathrin Uhlich und Melanie Klein


Unser Bild zeigt die Schlitzer Standesbeamtinnen Cathrin Uhlich und Melanie Klein


Sprechzeiten des Standesamtes


Montag, Dienstag und Donnerstag08.00 Uhr – 16.30 Uhr
Mittwoch08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag08.00 Uhr – 13.00 Uhr


Anmeldung Eheschließung und Eheschließung


Sie haben sich entschlossen zu heiraten.
Dann sind Sie in unserer schönen Burgenstadt genau richtig!

Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Standesamt.

Heiraten können Sie zwar vor jedem Standesbeamten in Deutschland, die Anmeldung nimmt jedoch nur das Standesamt entgegen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.
Wenn Sie beide nicht in Schlitz wohnen, aber trotzdem gerne hier heiraten wollen, ist das auch kein Problem.
Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie gerne beim Standesamt in Schlitz heiraten möchten.
Wir werden dann von Ihrem Wohnsitzstandesamt ermächtigt, die Eheschließung vornehmen zu dürfen.

Bei der Anmeldung der Eheschließung findet auch eine Prüfung über Ihren Personenstand statt.
Seitens des Standesamtes ist festzustellen, dass keine Ehehindernisse vorliegen und Ihre Eheschließung vorgenommen werden darf.

Wurden keine Ehehindernisse festgestellt, haben Sie ab dem Tag der Anmeldung 6 Monate Zeit zu heiraten.
Danach müssten Sie erneut Ihre Eheschließung bei uns anmelden.

Haben Sie sich bereits einen Termin für Ihre Eheschließung ausgesucht, können wir diesen schon jetzt vormerken.

Wir sind bemüht, möglichst jedem Paar seinen Wunschheiratstermin zu erfüllen.    Die endgültige Festlegung geschieht jedoch erst bei der Anmeldung der Eheschließung, da danach festgestellt wird, ob Sie heiraten können und ob der Termin z. B. bei fehlenden oder noch zu beantragenden Unterlagen überhaupt eingehalten werden kann. Vorgenanntes gilt insbesondere bei Eheschließungen mit Auslandbeteiligung.
Auf Wunsch trauen wir Sie gerne auch samstags. (Hier fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 60,-- € an)


Im Regelfall benötigen Sie folgende Urkunden bzw. Nachweise:

gültiger Reisepass / Personalausweis
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt (Bürgerbüro des
   Hauptwohnsitzes)
ggfs. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe
Heiratsurkunde der Vorehe
rechtskräftiges Scheidungsurteil des Amtsgerichtes

Die vorgenannten Urkunden erhalten Sie am Standesamt des Ortes, an dem sich der Personenstandsfall (die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall) ereignet hat.


Gebührenauszug

Die Gebühren für die Ausstellung von Urkunden sind bundeseinheitlich geregelt. Danach sind für Urkunden/Abschriften etc. folgende Gebühren zahlen:
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschaftsurkunden10,-- EUR, je weitere 5,-- EUR
Prüfung der Ehevoraussetzungen(wenn ausländisches Recht zu beachten ist)40,-- EUR(60,-- EUR)
Urkunden für Rentenzwecke oder Beantragung Kindergeldgebührenfrei
Ehefähigkeitszeugnis40,-- EUR
Wiederannahme des Geburtsnamens20,-- EUR
Meldebescheinigung8,-- EUR


Unsere Trausäle

Wie wäre es mit einem besonderen Ambiente für Ihre Eheschließung?
Der Gartensaal in der Hessischen Landesmusikakademie Schloß Hallenburg bietet ausreichend Platz für Ihre Gäste (für die Benutzung des Gartensaals sind zusätzliche Gebühren in Höhe von 175,-- € zu zahlen).
Schloss Hallenburg liegt inmitten einer wunderschönen Parkanlage, die sich ausgezeichnet als Kulisse für Ihre Hochzeitsfotos eignet.
Auch bietet die hinter dem Trausaal gelegene Terrasse gerade im Sommer ausreichend Platz, um auf Ihr gemeinsames Leben bei einem Gläschen Sekt anzustoßen.

www.landesmusikakademie-hessen.de


www.landesmusikakademie-hessen.de


Oder geben Sie sich im Trausaal des Rathauses Ihr Ja-Wort!


Der Rittersaal befindet sich im Gebäude der Vorderburg und verleiht Ihrer Eheschließung ein historisches Flair.
Er bietet Platz für größere Hochzeitsgesellschaften.


Lebenspartnerschaften


Bei Fragen zur Begründung von Lebenspartnerschaften wenden Sie sich gerne an uns!
Es gelten insofern die gleichen Voraussetzungen wie für eine Eheschließung.


Geburten


Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!

Ihr Kind ist in Schlitz oder Schlitzerland geboren?

Dann ist das Standesamt Schlitz für die Beurkundung zuständig.


Zur Anzeige der Geburt, innerhalb einer Woche, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

Geburtsanzeige der Hebamme
beglaubigte Abschrift des Familienbuches (bei Eheschließungen bis 31.12.2008)
Eheurkunde (bei Eheschließungen nach dem 01.01.2009)
Ihre Geburtsurkunden (bei Ledigen bzw. Eheschließungen ab 01.01.2009)
Personalausweis oder Reisepass


Zur Anzeige sind nach § 19 PStG folgende Personen verpflichtet:
1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
2. jeder andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Eine Anzeigepflicht nach Nummer 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind.


Gebührenauszug

Ausfertigung einer Geburtsurkunde10,-- EUR, je weitere 5,-- EUR
Namenserteilung20,-- EUR
Vaterschaftsanerkennung30,-- EUR


Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne unser Team vom Standesamt.


Sterbefall


Nach dem Gesetz muss ein Sterbefall dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.  
Bitte bedenken Sie, dass nur in Schlitz bzw. im Schlitzerland verstorbene Personen hier beurkundet werden können.

Sollte ein Angehöriger in einem der Seniorenwohnheime verstorben sein, so liegt die Anzeigepflicht bei dieser öffentlichen Einrichtung.  

In der Regel übernimmt aber der von Ihnen beauftragte Bestatter für Sie die Anzeige des Sterbefalles.

Wenn Sie persönlich den Sterbefall im Standesamt anzeigen und beurkunden lassen möchten, legen Sie bitte immer die Originaldokumente vor.
Für Urkunden und Urteilsausfertigungen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten Übersetzers vorzulegen.


Erforderliche Unterlagen bzw. Dokumente für die Beurkundung eines Sterbefalles

Grundsätzlich vorzulegende Unterlagen

  Ausweisdokument der vorsprechenden Person
  Bundespersonalausweis der verstorbenen Person (bzw. Reisepass, falls die/der
    Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß)
  Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist (betrifft
    lediglich die Sterbefälle, die sich hier in  Alten- oder Pflegeheimen zugetragen haben)
  Bei Spätaussiedlern: Bescheinigung nach § 15 BVFG und Registrierschein, sowie
    Bescheinigungen nach § 94 BVFG (jeweils auch vom überlebenden Ehegatten)


I. Dokumente für ledige Verstorbene

  Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder Geburtsurkunde mit deutscher
   Übersetzung, falls fremdsprachig


II. Dokumente für verheiratete, geschiedene oder verwitwete Verstorbene

  beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten
    Familienbuch der letzten Ehe
    (nur bei Eheschließung zwischen dem 31.12.1957 und dem 01.01.2009 in der  
    BRD)
   Eheurkunde der letzten Ehe
    (bei Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR oder bei
     Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der BRD)
   Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung
    (bei Eheschließungen im Ausland)

  Bei verwitweten Verstorbenen ist zusätzlich die Sterbeurkunde des vorverstorbenen  
  Ehegatten vorzulegen.


III. Dokumente für Verstorbene in Lebenspartnerschaft

  Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
    oder Geburtsurkunde des/der Verstorbenen mit deutscher Übersetzung,
    falls fremdsprachig
  Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
    oder Geburtsurkunde des/der überlebenden Lebenspartnerin/Lebenspartners
  Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft

Bei aufgelöster Lebenspartnerschaft wird zusätzlich das Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk benötigt.


Gebührenauszug

Ausfertigung einer Sterbeurkunde10,-- EUR, je weitere 5,-- EUR