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Informationen hierzu erteilen Ihnen gerne unsere Standesbeamtinnen
Für Fragen bezüglich Ihrer persönlichen Unterlagen, stehen Ihnen unsere Standesbeamtinnen gerne telefonisch zur Verfügung. |
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Sprechzeiten des Standesamtes |
 | Montag, Dienstag und Donnerstag | 08.00 Uhr – 16.30 Uhr | | Mittwoch | 08.00 Uhr - 18.00 Uhr | | Freitag | 08.00 Uhr – 13.00 Uhr |
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Anmeldung Eheschließung und Eheschließung |
 Sie haben sich entschlossen zu heiraten. Dann sind Sie in unserer schönen Burgenstadt genau richtig!
Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Standesamt.
Heiraten können Sie zwar vor jedem Standesbeamten in Deutschland, die Anmeldung nimmt jedoch nur das Standesamt entgegen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Wenn Sie beide nicht in Schlitz wohnen, aber trotzdem gerne hier heiraten wollen, ist das auch kein Problem. Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie gerne beim Standesamt in Schlitz heiraten möchten. Wir werden dann von Ihrem Wohnsitzstandesamt ermächtigt, die Eheschließung vornehmen zu dürfen.
Bei der Anmeldung der Eheschließung findet auch eine Prüfung über Ihren Personenstand statt. Seitens des Standesamtes ist festzustellen, dass keine Ehehindernisse vorliegen und Ihre Eheschließung vorgenommen werden darf.
Wurden keine Ehehindernisse festgestellt, haben Sie ab dem Tag der Anmeldung 6 Monate Zeit zu heiraten. Danach müssten Sie erneut Ihre Eheschließung bei uns anmelden.
Haben Sie sich bereits einen Termin für Ihre Eheschließung ausgesucht, können wir diesen schon jetzt vormerken.
Wir sind bemüht, möglichst jedem Paar seinen Wunschheiratstermin zu erfüllen. Die endgültige Festlegung geschieht jedoch erst bei der Anmeldung der Eheschließung, da danach festgestellt wird, ob Sie heiraten können und ob der Termin z. B. bei fehlenden oder noch zu beantragenden Unterlagen überhaupt eingehalten werden kann. Vorgenanntes gilt insbesondere bei Eheschließungen mit Auslandbeteiligung. Auf Wunsch trauen wir Sie gerne auch samstags. (Hier fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 60,-- € an) |
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Gebührenauszug
Die Gebühren für die Ausstellung von Urkunden sind bundeseinheitlich geregelt. Danach sind für Urkunden/Abschriften etc. folgende Gebühren zahlen: | Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschaftsurkunden | 10,-- EUR, je weitere 5,-- EUR | | Prüfung der Ehevoraussetzungen(wenn ausländisches Recht zu beachten ist) | 40,-- EUR(60,-- EUR) | | Urkunden für Rentenzwecke oder Beantragung Kindergeld | gebührenfrei | | Ehefähigkeitszeugnis | 40,-- EUR | | Wiederannahme des Geburtsnamens | 20,-- EUR | | Meldebescheinigung | 8,-- EUR | |
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Oder geben Sie sich im Trausaal des Rathauses Ihr Ja-Wort! |
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Der Rittersaal befindet sich im Gebäude der Vorderburg und verleiht Ihrer Eheschließung ein historisches Flair. Er bietet Platz für größere Hochzeitsgesellschaften.
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 Bei Fragen zur Begründung von Lebenspartnerschaften wenden Sie sich gerne an uns! Es gelten insofern die gleichen Voraussetzungen wie für eine Eheschließung.
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Gebührenauszug
| Ausfertigung einer Geburtsurkunde | 10,-- EUR, je weitere 5,-- EUR | | Namenserteilung | 20,-- EUR | | Vaterschaftsanerkennung | 30,-- EUR |
Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne unser Team vom Standesamt.
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 Nach dem Gesetz muss ein Sterbefall dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Bitte bedenken Sie, dass nur in Schlitz bzw. im Schlitzerland verstorbene Personen hier beurkundet werden können.
Sollte ein Angehöriger in einem der Seniorenwohnheime verstorben sein, so liegt die Anzeigepflicht bei dieser öffentlichen Einrichtung.
In der Regel übernimmt aber der von Ihnen beauftragte Bestatter für Sie die Anzeige des Sterbefalles.
Wenn Sie persönlich den Sterbefall im Standesamt anzeigen und beurkunden lassen möchten, legen Sie bitte immer die Originaldokumente vor. Für Urkunden und Urteilsausfertigungen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten Übersetzers vorzulegen. |
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I. Dokumente für ledige Verstorbene
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung, falls fremdsprachig
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Gebührenauszug
| Ausfertigung einer Sterbeurkunde | 10,-- EUR, je weitere 5,-- EUR | |
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