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Vorstellung der allgemeinen Rahmenbedingungen zum EEG |
 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, in Kurzform auch EEG genannt, trat zum 01. April 2000 in Kraft. Damit wurden neue Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Stromerzeugung aus:
| Wasserkraftanlagen
| | Windkraftanlagen
| | Biogas- und Biomasseanlagen
| | insbesondere aber aus Solaranlagen
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geschaffen.
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Anteil der Erneuerbaren Energie an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen.
Derzeit beträgt der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung ca. 11 %, dagegen betrug dieser Anteil in 1995 nur 5 %.
Anteile der Energieträger an der Netto-Stromerzeugung Vergleich 1995/2005
Das EEG-Gesetz verpflichtet alle Netzbetreiber bundesweit, Strom aus Erneuerbarer Energie vorrangig aufzunehmen und zu vergüten.
Nach der Novellierung des EEG-Gesetzes zum 01.Januar 2004 wurden die Vergütungssätze, insbesondere die Vergütung der Stromerzeugung aus Solaranlagen deutlich angehoben.
Die Dauer der Vergütung wird für 20 Jahre zuzüglich dem Inbetriebnahmejahr garantiert.
Vergütung für Solarstromanlagen nach der EEG-Novellierung ab 01.01.2004
Die Dauer der Vergütung wird per EEG-Gesetz für 20 Jahre zuzüglich dem Inbetriebnahmejahr garantiert
für Anlagen auf Gebäudeflächen
| Jahr derInbetriebnahme | bis einschl. 30 kWin ct/kWh | ab 30 kWin ct/kWh | | 2004 | 57,40 | 55,00 | | 2005 | 54,53 | 52,25 | | 2006 | 51,80 | 49,64 | | 2007 | 49,21 | 47,16 | | 2008 | 46,75 | 44,80 | | 2009 | 44,41 | 42,56 | | 2010 | 42,19 | 40,43 | | 2011 | 40,08 | 38,41 | | 2012 | 38,08 | 36,49 | | 2013 | 36,18 | 34,67 |
Aus der Tabelle geht hervor, dass die Mindestvergütungen für neu in Betrieb genommene Anlagen jährlich um 5 % gesenkt werden.
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Entwicklung der Nachfrage |
 Auf der Grundlage dieser neuen Rahmenbedingungen wurden allein im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Schlitz von 2004 bis heute ca. 50 Solarstromanlagen mit einer Leistung von ca. 500 kW installiert.
Weitaus mehr Bürger haben sich in der Zwischenzeit zu diesem Themenkomplex von den Stadtwerken beraten lassen.
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Darüber hinaus bietet die Kläranlage Hutzdorf eine geeignete Lösung für den Betrieb einer Solarstromanlage.
Im Rahmen der Errichtung der Solaren Klärschlammtrocknungsanlage wurden bereits die technischen Grundlagen zur Installation einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche der neuen Nassschlammlagerhalle geschaffen.
Das heißt, die Dachstatik wurde zur Montage einer Solarstromanlage ausgelegt sowie die Leerrohre der erforderlichen Stromzuführung wurden verlegt. Somit stehen auf der Bogendachfläche, die nach Süden gerichtet ist, ca. 125 qm für den wirtschaftlichen Betrieb einer Solarstromanlage zur Verfügung.
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 Falls auch in der Bürgerschaft von Schlitz genügend Interesse für den Bau einer Bürgersolaranlage vorhanden ist, wäre das Beispiel Hofbieber annähernd umsetzbar. |
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